In Zukunft dürfen die Sender Werbespots für Bier und Wein ausstrahlen, wie das Parlament heute beschlossen hat. Mit dem Entscheid passt sich die Schweiz der EU an.
Die Werbung für Bier und Wein am TV soll liberalisiert werden: Die Sender der SRG wie auch ausländische Sender mit Schweizer Sendefenstern dürfen künftig Werbung für leichte Alkoholika zeigen. Der Ständerat hat am Donnerstag dem Nationalrat nachgegeben und den Antrag der Einigungskonferenz übernommen.
Zurzeit ist die Werbung für Bier und Wein in der Schweiz auf allen SRG-Sendern sowie in den Schweizer-Werbefenstern von ausländischen Fernsehanbietern verboten, - wie etwa auf Sat1. Diese Gesetzgebung steht im Widerspruch zur EU-Richtlinie «Fernsehen ohne Grenzen». Gemäss dieser Richtlinie unterstehen im Ausland ausgestrahlte Werbefenster einzig den Gesetzen im Lande des Senders. Da in Deutschland Werbung für Bier und Wein erlaubt ist, muss dies auch für deutsche Privatsender gelten, die Schweizer Werbefenster betreiben.
Auf dem Spiel stand die Teilnahme am Filmförderungsprogramm
Dies muss die Schweiz umso mehr, weil beide Räte bereits entschieden haben, am EU-Filmförderungsprogramm Media teilzunehmen. Dies bedingt, dass die Schweiz die EU-Fernsehrichtlinien respektiert. Der Bundesrat schlug deshalb vor, das Werbeverbot zu lockern - auch für die SRG-Sender.
Das Media-Abkommen und der Beitrag der Schweiz von 41 Millionen Franken mit jährlichen Tranchen von rund 10 Millionen Franken bis 2013 ist von beiden Räten gutgeheissen worden. Das Verbot religiöser und politischer Werbung sowie der Werbung für Spirituosen und Mischgetränke kann aufrechterhalten werden.
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